Schwangerschaft

Wenn du glaubst, dass du schwanger sein könntest oder schon einen Schwangerschaftstest mit positivem Ergebnis gemacht hast, ist es wichtig, dass du sobald wie möglich zu deiner Frauenärztin*deinem Frauenarzt gehst, um die mögliche Schwangerschaft feststellen zu lassen. Sag am Telefon worum es geht, und dass du rasch einen Termin brauchst.

Viele Beratungsstellen können dich unterstützen, wenn du unsicher bist, ob du momentan durch eine gesamte Schwangerschaft gehen willst oder nicht.

 

Vor deiner Entscheidung solltest du dir überlegen:

  • Wie verändert sich meine oder unsere Lebenssituation durch ein Kind? Was wird mit meiner oder unserer Ausbildung?
  • Wo werden wir wohnen?
  • Wo könnte ich oder wo könnten wir Hilfe und Unterstützung bekommen (Eltern, Beratungsstellen, Jugendamt, …)?
  • Kann ich mir vorstellen oder können wir uns vorstellen, für jemanden 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, viele Jahre lang verantwortlich zu sein?
  • Würde ich das Kind auch bekommen wollen, wenn mein Freund sich von mir trennt?
  • Wie viel Abhängigkeit zu meinen Eltern oder unseren Eltern (oder anderen Personen) kann ich mir vorstellen oder können wir uns vorstellen?
  • Was würde ein Kind für unsere Beziehung bedeuten – was würde sich verändern?

 

Möglichkeiten bei einer ungeplanten Schwangerschaft: Behalten – Weggeben – Abbruch

Ungeplante, aber gewollte Schwangerschaft

Gratulation zu eurer Schwangerschaft!

Für die Untersuchungen in der Schwangerschaft ist die Gynäkologin*der Gynäkologe zuständig. Bitte wendet euch an sie*ihn. Dort wird auch der Mutter-Kind-Pass erstellt.
Das Netzwerk der Frühen Hilfen unterstützt (werdende) Familien bei vielen Themen kostenlos: Von persönlicher Beratung über Begleitung bei Behördenwegen bis hin zu Anleitung und Unterstützung bei Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes.
Die Beratungsstelle YoungMum (Wien) berät und begleitet schwangere Teenager während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch im ersten Jahr mit dem Baby sind sie für dich/euch da.

Hier findest du einen guten Überblick über den Verlauf einer Schwangerschaft.

Babyklappe/Babynest

Die Babyklappe bzw. das Babynest ist ein beheiztes, mit einem Meldesensor ausgestattetes Bettchen, in das ein Baby gelegt werden kann. Die Babyklappe befindet sich meist in der Nähe oder auf dem Gelände von Spitälern an einer nicht einsehbaren Stelle. Hier können Frauen, ihr Kind anonym und straffrei an einem sicheren Ort verantwortungsvoll ablegen. Nach dem Schließen der Babyklappe kann diese nicht mehr geöffnet werden.

Nachdem das Baby in die Babyklappe gelegt wurde, ertönt ein Signal auf der Säuglingsstation und das Kind wird sofort medizinisch versorgt. Nach §211 ABGB ist der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger gesetzlicher Vormund des Kindes, bis eine passende Adoptivfamilie gefunden wird. Die Frau hat die Möglichkeit, dem Kind einen Brief oder einen persönlichen Gegenstand mitzugeben.

 
 
Anonyme Geburt

Die anonyme Geburt ist in allen österreichischen Spitälern, die über eine geburtshilfliche Station verfügen, möglich. Die Frau bringt ihr Kind in einem geschützten Umfeld auf die Welt, ohne persönlichen Daten angeben zu müssen. Hiermit ist die medizinische Betreuung von der Frau und dem Kind gewährleistet. Bereits vor der Geburt gibt es die Möglichkeit die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen anonym und kostenfrei durchführen zu lassen. Auch die medizinische Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.

Nach der Geburt übernimmt der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind und vermittelt es an Adoptiveltern. Die Frau hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Frau anonym, wird die Adoption rechtskräftig.

 
Adoption

Wenn sich Frauen oder Paare außer Stande sehen, selbst für ihr Kind zu sorgen, ist die Adoption eine verantwortungsbewusste Entscheidung im Sinne des Kindes. Mit der Adoptionsfreigabe entscheidet man sich dafür, dass das Kind ganz und für immer in einer anderen Familie aufwächst.

Es gibt drei verschiedene Arten der Adoption. Der Frau oder dem Paar obliegt die Entscheidung welche Form der Adoption gewählt wird.

Inkognito Adoption: Die Wünsche der leiblichen Eltern werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und sie erfahren Eckdaten (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Partnerschaft und Anzahl der Kinder der Adoptiveltern), jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.

Halboffene Adoption: Die leiblichen Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, die Magistratsabteilung und in Wien das Amt für Jugend und Familie Kontakt zu den Adoptiveltern aufnehmen und sich auf “neutralem Gebiet” treffen. Auch Briefe und Fotos können ausgetauscht werden.

Offene Adoption: Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und/oder dem Kind aufzubauen.

Wer überlegt sein Kind zur Adoption freizugeben, nimmt am besten schon während der Schwangerschaft, unverbindlich Kontakt mit den zuständigen Behörden auf. Die Sozialarbeiter*innen beantworten Fragen und beraten ausführlich.

Wenn die Zustimmung zur Adoption erteilt und die Adoption rechtsgültig ist, gehen alle Rechte und Pflichten auf die Adoptiveltern über. Als leibliche Eltern haben Sie allerdings die Möglichkeit, anonymisierte Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes zu bekommen. Ihre eigenen Angaben werden im Referat für Adoptiv- und Pflegekinder streng datengeschützt verwahrt. Mit diesem Schritt sichern Sie Ihrem Kind auch das Wissen über seine Herkunft – ein Grundrecht jedes Menschen.

Pflege

Manche Kinder und Jugendliche müssen für kürzere oder längere Zeit außerhalb ihrer Familie betreut werden. Wenn es Aussichten gibt, dass sich die Situation ändert, ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine Möglichkeit. Pflegeeltern übernehmen die Aufgaben der leiblichen Eltern auf unbestimmte Zeit.

Wer überlegt sein Kind nach der Geburt vorübergehend in Pflege zu geben, nimmt am besten schon während der Schwangerschaft unverbindlichen Kontakt zu den zuständigen Behörden auf.

 
 
Schwangerschaftsabbruch

Solltest du dich dazu entschließen die Schwangerschaft abzubrechen, kannst du deine Ärztin*deinen Arzt, eine Familienberatungsstelle oder eine First Love Beratungsstelle nach Adressen von Spitälern, Ambulatorien oder Ärzt*innen fragen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Wenn du keine Informationen bekommen kannst, findest du auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) eine Liste von Institutionen.

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein kurzer, unkomplizierter Eingriff. Beim chirurgischen Eingriff wird unter Lokal- oder Vollnarkose eine Kanüle in die Gebärmutter eingeführt und die Schwangerschaft abgesaugt. Der Eingriff dauert ungefähr 5 Minuten. Beim medikamentösen Abbruch werden mithilfe eines Medikaments Blutungen ausgelöst. Hier findest du mehr Infos dazu: Link.

Rechtliche Situation zum Schwangerschaftsabbruch

In Österreich gibt es die sogenannte Fristenlösung, das heißt, ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinischen Grund ist in Österreich straffrei, wenn er vor der 16. Schwangerschaftswoche (innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Schwangerschaft), von einer Ärztin*einem Arzt nach vorheriger Beratung durch diese*diesen durchgeführt wird. Es gibt in Österreich keine vorgeschriebene Wartezeit, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle und keine inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Beratung. Eine Begründung für den Abbruch muss nicht angeben werden.

Über diese Frist hinaus kann ein Schwangerschaftsabbruch nur aus schwerwiegenden Gründen (Indikationen) vorgenommen werden (zum Beispiel Schädigung des werdenden Kindes, Gefahr für die Frau oder die Jugendliche).

In Österreich muss der Abbruch selbst bezahlt werden, außer es gibt einen medizinischen Grund (Indikation). Eine Schwangerschaft bei unmündigen Mädchen (unter 14 Jahre) stellt eine Indikation dar.